24.06.2009, 09:23 Uhr | Andreas Lerg
Die umstrittenen Lehrer-Benotungen auf spickmich.de. (Quelle: dpa)
Nach dem BGH-Urteil zu spickmich.de fordern Datenschützer, Bewertungsportale aber auch das gesamte Internet einer gesetzlichen Regulierung zu unterwerfen. Die Kritik: Zu viele der populären Bewertungsportale bewegen sich außerhalb des rechtlich Zulässigen und bestehende Regelungen in Sachen Internet sind unzureichend.
Nachdem der Bundesgerichtshof der Benotung von Lehrern durch Schüler auf spickmich.de den Schutz der Meinungsfreiheit attestiert hat, fordern Datenschützer nun gesetzliche Regelungen für alle Bewertungsportale. "Der Wildwuchs ist wahnsinnig groß. Bewertungsportale gibt es wahnsinnig viele. Und viele von diesen Bewertungsportalen bewegen sich außerhalb des rechtlich Zulässigen" sagt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, im Kölner Stadtanzeiger.
Darüber hinaus fordert Weichert eine grundsätzliche Regulierung des Internet: "Die gesetzlichen Regelungen, die wir zum Datenschutz im Internet haben, sind völlig unzureichend. Die müssen überarbeitet werden." Das spickmich.de-Urteil legt seiner Meinung nach die Unsicherheit offen, die vor allem vom Gesetzgeber beseitigt werden müsse. Dabei geht es Weichert weniger um die Sperrung von Internetseiten, sondern um die Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Informationsfreiheit: "Dazu gehören hinreichende Transparenz, ein Widerspruchsrecht und ein Gegendarstellungsanspruch." Er sieht eine Vielzahl möglicher gesetzlicher Regelungen, die den Persönlichkeitsschutz gewährleisten, ohne dabei das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen.
Der AOK Bundesverband, der ein Bewertungsportal für Ärzte plant, begrüßte die Entscheidung des BGH in Sachen spickmich.de. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen. Der Ärzte-Navigator habe zwar eine andere Ausrichtung als das Schülerportal, aber von dem Urteil erwarte man wichtige Hinweise auch für das eigene Projekt. Gerda Müller, Richterin des BGH-Senats, hatte ihr spickmich.de-Urteil jedoch als Einzelfallentscheidung gewertet und nicht als Präzedenzfall für andere Bewertungsportale. Gegen die öffentliche Bewertung auf spickmich.de klagte eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers. Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Hauptkritik: Über Lehrer könnten auf der Internetseite anonym Behauptungen verbreitet werden, gegen die sich Pädagogen praktisch nicht wehren könnten.
Andreas Lerg
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