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Gericht entscheidet über Google Street View

vom Mon Nov 16 08:37:15 CET 2009 | Christian Fenselau mit Material von AP

Street View Schweizer Datenschützer zieht Google vor Gericht. (Foto: Google)Schweizer Datenschützer zieht Google vor Gericht. (Foto: Google)

Gegen zieht der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür vor Gericht. Durch eine Klage vor dem Berner Bundesverwaltungsgericht soll Google dazu gezwungen werden, die Privatsphäre besser zu schützen und die Bilder zu anonymisieren. Google ging auf die vorherigen Forderungen des Datenschützers nur ungenügend ein und kündigte an, energischen Widerstand zu leisten.

Thür hatte Google die Klage zuvor bereits angedroht. Der US-Konzern sollte seine Street View-Aufnahmen überarbeiten, damit sie den Maßgaben der Schweizer Rechtsordnung bezüglich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre entsprechen. Die Anonymisierungen, die Google durch eine Software automatisiert vornehme, seien nicht ausreichend. Gesichter sowie Nummernschilder könnten trotzdem erkannt werden. Zudem erlaube der Dienst durch Standbilder und die Zoom-Funktion, Eindrücke zu gewinnen, die ein normaler Passant nicht habe.

Google zeigt wenig Einsicht

Der Suchmaschinen-Gigant war den Forderungen des Datenschützers nur unzureichend nachgekommen. Seit dem Frühjahr 2009 steht Thür mit Google in Kontakt und die Klage unmissverständlich angedroht. Google hingegen ist in einigen Punkten bezüglich des Datenschutzes vollkommen anderer Meinung. Thür bemängelte beispielsweise die Kamerahöhe von 2,75 Metern, die eine Einsicht in umfriedete Grundstücke zu machen. Googles eigener Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer sieht die Sache anders: Wären die Kameras tiefer, würden Fußgänger frontal gefilmt und Einblicke in Pkw-Innenräume seien dann möglich. "Alles was Sinn macht, tun wir", so Fleicher. Aber nicht alles, was Thür fordere, sei sinnvoll.

Muss Google die Schweiz aus Street View entfernen?

Thür zeigte sich zuversichtlich und sieht dem Urteil gelassen entgegen. Es gehe nicht um eine datenschutzrechtliche Kriegserklärung, sondern um eine Entscheidung über gesellschaftlich relevante Fragen. Sollte der Schweizer Recht bekommen, darf Google zunächst keine weiteren Bilder aus der Schweiz in Street View integrieren. Auch im Ausland werde die Entwicklung in der Schweiz aufmerksam verfolgt. Andere Staaten dürften bei einem Urteil gegen Google ihre Datenschutzauflagen verschärfen. In Deutschland gibt es in vielen Städten erheblichen Widerstand gegen den Dienst. Unter anderen erwägt Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar gerichtliche Schritte. Auch in Griechenland untersagte man die Aufnahmetouren.

Christian Fenselau mit Material von AP

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