29.07.2009, 10:47 Uhr | Andreas Lerg
50.000 Dollar Schadenersatz wegen einer Zeile auf Twitter. (Quelle: dpa)
Eine Mieterin aus Chicago wurde von ihrem ehemaligen Vermieter auf 50.000 Dollar Schadenersatz verklagt. Der Grund: Sie hatte sich auf Twitter in zwei knappen Sätzen über den Schimmelbefall in ihrer Wohnung beschwert. Die Immobilienfirma behauptet, es gab nie Schimmel in dem Appartement und sieht sich durch die Twitter-Botschaft in ihrem Ruf geschädigt.
Amanda Bonnen schrieb im Mai auf Twitter: "Wer denkt, dass das Schlafen in einer Wohnung mit Schimmel schlecht für dich ist? Horizon glaubt, das ist ok." Wegen dieser kurzen Aussage sieht sich die Immobilienfirma Horizon Group Management, der die Wohnung gehört, in ihrem Ansehen geschädigt. Daher verklagte das Unternehmen in Cook im US-Bundesstaat Illinois seine Mieterin aus Chicago auf 50.000 Dollar Schadenersatz, umgerechnet rund 35.000 Euro. Begründung: Die auf Twitter veröffentliche Aussage sei falsch und verleumderisch.
Die Immobilienfirma scheint Twitter auf Kommentare über sich zu überwachen. Denn Amanda Bonnen hatte nur bescheidene 20 Follower, als Sie diese Aussage über Ihre Vermieter twitterte. Allerdings war ihr Twitter-Profil öffentlich, sodass ihre Texte für jeden Besucher lesbar waren. Horizon schlug daraufhin sofort zu. Wie der Eigentümer Jeffrey Michael der Zeitung Chicago Sun Times mitteilte, habe man weder mit Amanda Bonnen nach deren Tweet gesprochen, noch sie aufgefordert, diese Aussage auf Twitter zu löschen. Er kommentierte gegenüber der Zeitung: "Wir sind die Art von Organisation, die erst mal klagt und dann Fragen stellt." Mittlerweile sollen viele Firmen überwachen, was über sie in Twitter geschrieben wird.
In einer Pressemeldung teilte Horizon mittlerweile mit, dass es im März 2009 im Gebäude mit der Wohnung von Amanda Bonnen zwar kurzfristig eine undichte Stelle im Dach, aber zu keiner Zeit Schimmel gab. Bonnen sei im Juni 2009 ausgezogen und habe dann ihrerseits Horizon wegen vernachlässigter Sorgfaltspflicht verklagt. Nach dieser Klage habe man die Twitter-Aussage der Ex-Mieterin entdeckt und dann zum Schutz der eigenen Reputation selbst Klage eingereicht. Wollte man spekulieren, könnte man vermuten, dass die Absicht hinter dieser Gegenklage eine außergerichtlich Einigung ist. Sprich, beide Parteien ziehen ihre jeweilige Klage zurück und trennen sich unspektakulär.
Dies ist nicht die erste Klage wegen Aussagen auf Twitter und der Fall sorgt in Justizkreisen für eine Grundsatzdiskussion. Manche sehen in Twitter eher etwas ähnliches wie einen Chat, in dem sehr vieles erlaubt ist. Andere aber bewerten Twitter eher aus einer journalistischen Perspektive und sehen die Nutzer ähnlich wie die Betreiber von Blogs zur Sorgfalt verpflichtet. In Deutschland wird derzeit von Juristen debattiert, ob Twitter-Nutzer eine Anbieterkennung (Impressum) nach Telemediengesetz in ihren Feed einbinden müssen.
Andreas Lerg
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