26.08.2010, 13:51 Uhr | Andreas Lerg
Fotografen sollten auch das Recht am eigenen Bild kennen. (Foto: stock.xchng)
Wer gerne fotografiert, wird früher oder später auch andere Menschen fotografieren. Mal mit deren Einverständnis, mal ungefragt in einer Menschenmenge in der Öffentlichkeit. Als Fotograf sollten Sie neben dem Urheberrecht auf jeden Fall auch das "Recht am eigenen Bild" kennen. Das wird ab und zu auch Bildnisrecht genannt und gehört zu den Persönlichkeitsrechten. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Was genau ist das Recht am eigenen Bild? Es gibt verschiedene Missverständnisse. So glauben manche, dass es einem Fotoverbot gleichkommt und ein Fotograf einen anderen Menschen nur mit dessen Genehmigung fotografieren darf. Das ist falsch, auch wenn das Fragen zum guten Ton beim Fotografieren gehört. Wieder andere interpretieren das Ganze so, dass sie mit einem Bild, auf dem sie zu sehen sind, machen dürfen, was sie wollen. Auch das ist falsch und kollidiert mit dem Urheberrecht des Fotografen. Aber was genau ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild besagt, das jeder frei bestimmen darf, ob ein Bild von ihm veröffentlicht werden darf und wenn ja wie. Dieses Recht hat jeder automatisch, er muss nicht darum bitten oder der Fotograf muss ihm das nicht explizit sagen. Niemand darf also ein Bild von einer Person wie auch immer veröffentlichen, ohne vorher die Erlaubnis dafür einzuholen.
Welche Konsequenzen hat das für Sie als Fotografen? Im Prinzip ist es ganz einfach: Sie müssen fragen. Jeden Menschen der auf einem Ihrer Bilder zu erkennen ist, müssen Sie fragen, ob Sie das Bild veröffentlichen dürfen. Dabei brauchen Sie die Zustimmung nicht nur generell, sondern auch für die Art der geplanten Veröffentlichung. So kann eine abgebildete Person beispielsweise die Zustimmung für eine Veröffentlichung in einem gedruckten Medium geben, aber die Publikation im Internet verweigern. Klären Sie also mit den von ihnen fotografierten Menschen immer genau ab, was Sie mit dem Bild vorhaben. Sie können auch ein sogenanntes Modelrelease ausfüllen und unterzeichnen lassen. Das ist eine Art Vertrag, der die Modalitäten für die Veröffentlichung für beide Seiten regelt.
Der Gesetzgeber sieht eine Einschränkung dieses Rechtes auf Zustimmung vor. Wenn es sich um "Personen der Zeitgeschichte" handelt, dann kann (nicht muss) es möglich sein, dass Bilder ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden. Vereinfacht gesagt könnten wir es so definieren: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, um so eher muss diese die Bildberichterstattung dulden. Aber auch hier bleibt der Schutz der Privat- und Intimsphäre bestehen. Begibt sich der Bürgermeister auf einem Bürgerfest in die Öffentlichkeit, darf sein Bild ungefragt in der Zeitung gezeigt werden. Räkelt es sich in der Badehose an seinem privaten Pool zu Hause im Garten, darf das Bild nicht gezeigt werden.
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten der Personen der Zeitgeschichte. Zu den absoluten Personen der Zeitgeschichte gehören Prominente wie Politiker, Schauspieler und so weiter. Eben Personen mit einem hohen Bekanntheitsgrad und hoher gesellschaftlicher Relevanz. Demgegenüber ist die relative Person der Zeitgeschichte jemand, der nur kurzfristig öffentliche Relevanz erlangt. Der Feuerwehrmann, der ein Kind aus einem brennenden Haus rettet, wird in diesem Zusammenhang zur relative Person der Zeitgeschichte und es dürfen die Bilder, die von ihm während des Ereignisses gemacht wurden, weitestgehend ungefragt veröffentlicht werden. Aber davor und danach genießt er den vollen Schutz des Rechtes am eigenen Bild.
Ein sicherer Weg für den Fotografen ist, zum einen die Personen zunächst zu fragen, ob sie Einwände haben, fotografiert zu werden. Sollen die Bilder veröffentlicht werden, dann am besten direkt noch vor dem Fotografieren um die Erlaubnis bitten und erklären, was mit den Bildern geschehen soll.
Andreas Lerg
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