23.06.2009, 14:16 Uhr | Andreas Lerg mit Material von dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum spickmich.de erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in dem heute in Karlsruhe verkündeten Urteil. Das Gericht wertet seine Entscheidung jedoch als Einzelfallentscheidung und nicht als Präzedenzfall für andere Bewertungsportale im Internet.
Auf dem Internetportal spickmich.de können Schüler die Qualität ihrer Lehrer mit Schulnoten bewerten. Gegen diese öffentliche Bewertung klagte eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers. Die Lehrerin für das Fach Deutsch sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Hauptkritik: Über Lehrer könnten auf der Internetseite anonym Behauptungen verbreitet werden, gegen die sich Pädagogen praktisch nicht wehren könnten. Es bestehe die Gefahr der Manipulation, im Fall ihrer Bewertung hätten nur vier Schüler mitgewirkt.
Die Betreiber von spickmich.de sehen dies anders. Erst durch das Portal werde "Waffengleichheit" zwischen Schülern und Lehrern hergestellt. Zudem sei die Anonymität gerechtfertigt, da in verschiedenen Städten Schülern der Schulausschluss drohe, wenn sie bei der Seite mitwirken. Außerdem könnten die Lehrer jederzeit als "Interessierte" auf der Webseite ihre Meinung äußern. Der Anwalt von spickmich.de wirft den Lehrern vor: "Hier fehlt etwas die Souveränität beim Umgang mit Schülerkritik".
Die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller, sagte zu Verhandlungsbeginn: "Der Fall wirft viele Rechtsfragen auf" - auch solche, die sich bei anderen Portalen ergeben. Betroffen sei in diesem Fall der berufliche Bereich, "in dem der einzelne sich schon Kritik gefallen lassen muss". In den unteren Instanzen unterlag die Lehrerin bisher. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied im Sommer 2008: Die Zeugnisse sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unter anderem, weil lediglich die "Sozialsphäre" der Lehrer betroffen sei. Mit anderen Worten: Es wird nur das berufliches Wirken, nicht aber das deutlich stärker geschützte Privatleben bewertet.
Das Portal spickmich.de ermöglicht Schülern, die sich zuvor registrieren müssen, Bewertungen über ihre Lehrer abzugeben. Dabei können sie in Kategorien wie "fachlich kompetent" oder "gut vorbereitet", aber auch eher schwammigen Bereichen wie "menschlich" oder "cool und witzig" Schulnoten vergeben. Die Betreiber von spickmich.de nehmen für diesen Bereich die Meinungsfreiheit in Anspruch. Die Benotungen sind aber nicht öffentlich für jedermann einsehbar. Um selbst Lehrer benoten zu können und auch die Noten zu sehen, muss man sich zuvor als Mitglied der Seite registrieren. Außerdem kann man nur die Lehrer der eigenen Schule bewerten und auch nur deren Zensuren einsehen.
Andreas Lerg mit Material von dpa
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